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gewerkschaft hamburg

Wichtige Information für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger!

3. Dezember 2020

Stellen Sie bis zum 31.12.2020 in Ihrer Personalabteilung einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation und legen Sie Widerspruch gegen die Bezügemitteilung Dezember 2020 ein, um Ihre Ansprüche zu wahren. Nutzen Sie dafür unsere Musteranträge.

Worum geht es bei diesem Antrag/Widerspruch?

Vor dem Hintergrund des Besoldungsanpassungsgesetzes 2011/12 und den damit verbundenen massiven Kürzungen der Sonderzahlungen für Beamte und Pensionäre haben zahlreiche Landesbeamte und Versorgungsempfänger Widerspruch dagegen eingelegt. Die Dachverbände dbb und DGB haben daraufhin mit dem Senat vereinbart, dass Musterklageverfahren durchgeführt werden, um eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Der Hamburger Senat hatte damals zugesagt, dass diese Musterklagen im Erfolgsfall für alle vergleichbaren Fälle gelten und für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger Anwendung finden. Weitere Widersprüche und Klagen seien daher nicht erforderlich, auf die Einrede der Verjährung werde verzichtet (Gleichbehandlung).

Vor wenigen Wochen hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg erstinstanzlich verhandelt. Das VG Hamburg hat einen Beschluss zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angekündigt, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen, ob die Besoldung und Versorgung in Hamburg verfassungswidrig ist oder nicht! Offensichtlich wurde dem Senat nach dieser Ankündigung klar, dass die Karlsruher Richter womöglich eine Entscheidung treffen, die in der Summe gravierende finanzielle Folgen für die Stadt Hamburg haben kann. Denn plötzlich rückt der Senat von seiner damaligen Aussage ab und behauptet, dass die damalige Gleichbehandlungszusage lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelte. Mögliche Ansprüche ab dem Jahr 2013 seien nicht abgedeckt. Diese Entscheidung ist ein politischer Wortbruch und wir werden entsprechend handeln! Um es mit den Worten des Personalamts aus dem Rundschreiben vom 25. November 2020 zu sagen: „Aufgrund (…) der darauf zu erwartenden gewerkschaftlichen Reaktionen ist mit einer erheblichen Anzahl von Anträgen bzw. Widersprüchen zu rechnen.“

Was ist jetzt zu tun? : Die komba gewerkschaft hamburg hat dieser Info zwei Musterwidersprüche angehängt (Widerspruch I: Einstellung vor dem 1.1.2011 bzw. bis zum 31.12.2012 –Widerspruch II: Einstellung nach dem 31.12.2012). Diese Anträge/Widersprüche bitte ausgefüllt und unterschrieben bis zum 31.12.2020 an Ihre Personalabteilung senden.

Wichtiger Hinweis: Es ist möglich, dass diese Widersprüche kostenpflichtig abgewiesen werden (ca. 50 bis 100 Euro)! Diese Kosten muss jeder Antragsteller selbst tragen! Aber: Nur wer Widerspruch einlegt, kann sicher sein, dass Ansprüche aus Gerichtsentscheidungen gewahrt bleiben! Unser Dachverband dbb hamburg wird darüber hinaus ein weiteres Musterverfahren anstreben.

Bitte beachten: Die Personalabteilungen dürfen dazu nicht beraten. Federführend ist das Personalamt!

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die komba gewerkschaft hamburg.

Ines Kirchhoff, Landesvorsitzende                                                                                    

Hamburg, 03.12.2020

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