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Tarifeinigung bei der STR: Eigene Tarifverträge und deutliche Verbesserungen erreicht

25. August 2026

Nach sieben langen und intensiven Verhandlungsrunden ist der Durchbruch gelungen: Für die Beschäftigten der Stadtteilreinigungsgesellschaft mbH (STR) wurden eigene Tarifverträge vereinbart. Die Einigung umfasst sowohl die Mantelregelungen als auch die künftige Bezahlung.

Ein wichtiger Erfolg ist die Loslösung von den bisherigen Mindesttarifregelungen der Gebäudereinigung. Damit wurde eine tragfähige Grundlage für die weitere Entwicklung der Einkommen und Arbeitsbedingungen bei der STR geschaffen.

Neue monatliche Entgelte

Ab dem 1. September 2026 gelten folgende monatliche Entgelte:

  • B.I.1 – Gebäudereinigung: 2.543,55 Euro
  • B.I.2 – Reinigung von Stadtmobiliar im Außenbereich mit handwerklichen Aufgaben: 3.175,00 Euro
  • B.I.3 – Führen von Lastkraftwagen: 3.620,09 Euro
  • B.I.4 – Führen von Lastkraftwagen mit Spezialaufbauten oder besonderen Qualitätsanforderungen: 3.720,09 Euro

Urlaubsgeld ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 erhalten die Beschäftigten zusätzlich ein Urlaubsgeld. Auf Wunsch kann dieses auch monatlich ausgezahlt werden. Für Teilzeitbeschäftigte gelten die Beträge anteilig.

  • B.I.1: monatlich 71,25 Euro, jährlich 855,00 Euro
  • B.I.2: monatlich 88,92 Euro, jährlich 1.067,00 Euro
  • B.I.3: monatlich 101,43 Euro, jährlich 1.217,16 Euro
  • B.I.4: monatlich 104,23 Euro, jährlich 1.250,76 Euro

Treueprämie für langjährig Beschäftigte

Die neuen Regelungen werden durch eine monatliche Treueprämie ergänzt:

  • ab fünf Jahren: 20 Euro
  • ab zehn Jahren: 40 Euro
  • ab 15 Jahren: 60 Euro
  • ab 20 Jahren: 80 Euro

Auch die Treueprämie wird Teilzeitbeschäftigten anteilig gezahlt.

Leistungszuwendung und Deutschlandticket

Erwirtschaftet die STR am Ende des Jahres ein positives Unternehmensergebnis und übersteigt dieses die Sollplanung, können leistungsorientierte Zuwendungen von bis zu 800 Euro gezahlt werden. Die Einzelheiten werden in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Darüber hinaus übernimmt die STR für alle Beschäftigten – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten – 50 Prozent der Kosten für das Deutschlandticket.

Einmalzahlung für 2026

Für das Jahr 2026 wurde zusätzlich eine Einmalzahlung vereinbart:

  • B.I.1: 450,00 Euro
  • B.I.2: 550,00 Euro
  • B.I.3: 650,00 Euro
  • B.I.4: 650,00 Euro

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig.

Der Tarifvertrag tritt am 1. September 2026 in Kraft. Die Entgeltregelungen sind erstmals zum Ende März 2027 kündbar. Anschließend wird über die weitere Entwicklung der Einkommen neu verhandelt.

„Wir stehen für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen bei allen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Bei der STR haben wir jetzt den Einstieg geschafft“, erklärt Andy Metzlaff, Landesgeschäftsführer der komba gewerkschaft hamburg. „Je mehr sich gewerkschaftlich organisieren, desto mehr können wir gemeinsam erreichen.“

Die Einigung zeigt: Beharrlichkeit, Zusammenhalt und gewerkschaftlicher Druck zahlen sich aus. Wir danken allen Mitgliedern und Beschäftigten, die diesen Weg unterstützt und mitgetragen haben.

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Foto (komba): Verhandlungskommissionen der AVH/STR und dbb hamburg/komba gewerkschaft hamburg

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