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Viele gute Gründe, das “Weihnachtsgeld” nicht zu streichen bzw. zu kürzen

30. November 2010

Nicht nur für Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, Anwärterinnen und Anwärter   Der Hamburger Senat hat in den letzten 10 Jahren über 500 Mio. Euro bei den Personalkosten seiner Bediensteten eingespart (siehe auch “Senat Nimmersatt”). Die komba gewerkschaft hamburg nennt gute Gründe, warum jetzt das “Weihnachtsgeld” nicht ganz gestrichen bzw. drastisch beschnitten werden darf:

Steuereinnahmen

Die erwarteten Steuereinnahmen klettern auf neue Höchststände. Damit sind eine leistungsgerechte Bezahlung der Beschäftigten, eine geringere Neuverschuldung oder sogar ein leichter Schuldenabbau drin – wenn gleichzeitig auf unnötige und von den Hamburgerinnen und Hamburgern nicht gewollte politische Vorhaben mit hohen Folgekosten verzichtet wird. Übrigens, das “Sparen” an den Gehältern führt zu großen Steuer- und Konsum-Ausfällen. Der angebliche “Vorteil” für die Stadt kehrt sich also schnell ins Minus.

Einnahmeverzicht

Der Senat lässt Jahr für Jahr dem Staat zustehende Einnahmen in mehrstelliger Millionenhöhe auf der Straße liegen – nicht nur durch viel zu wenige Steuerprüfungen bei hohen Einkommen, auch durch Umsatzsteuerbetrug etc. Geld, das für notwendige staatliche Ausgaben fehlt, soziale Ungerechtigkeit schafft und Staatsverdrossenheit anheizt.

Wettbewerbsfähigkeit

Hamburg verliert zunehmend den Anschluss im bundesweiten Wettbewerb um qualifiziertes Personal, wenn die Bezahlung nicht leistungsgerecht ist.

Gesetzesverstoß I

Nach § 17 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes ist eine Anpassung an die Einkommensentwicklung gesetzlich vorgeschrieben. Dagegen wird aus gewerkschaftlicher Sicht gleich dreifach verstoßen: 1. Der spontane Wegfall bzw. die Kürzung bedeuten Einkommenseinbußen von bis zu über fünf Prozent p.a. 2. Die Besoldungsanpassungen 2008 und 2009 fielen jedoch im bundesweiten Vergleich deutlich geringer aus, u.a. damit begründet, dass Hamburg noch eine Sonderzuwendung gewährte. 3. Für 2011 ff. wurde bereits im November 2009 angekündigt, dass es auf Grund einer reduzierten “Tarifvorsorge” keine oder allenfalls minimale Anpassungen geben werde – sofern etwaige Tariferhöhungen es überhaupt zuließen (über 1 Prozent mehr für die Tarifbeschäftigten, aktuell im Branchen-Quervergleich an sich schon ein unschöner Witz, wäre gleichbedeutend mit einer oder mehrerer Nullrunden im Beamtenbereich).

Gesetzesverstoß II

Durch die jahrelangen, zahlreichen Einschnitte in die Besoldung nicht erst seit dem Jahr 2001 ist mindestens zweifelhaft, ob überhaupt noch eine amtsangemessene Alimentation, zumal in einem Ballungsraum, gewährleistet ist. Diese ist aber grundgesetzlich verankert.

Gesetzesverstoß III

Es liegt darüber hinaus sehr wahrscheinlich ein rechtlicher Verstoß gegen das so genannte Abstandsgebot zwischen dem ehemaligen höheren und gehobenen Dienst vor, da die Einkommensdistanz weiter zusammenschmilzt.

Sinkende Produktivität durch geringere Motivation

Die “Rote-Karten-Aktion” des dbb hamburg hat es u.a. gezeigt. Viele Bedienstete, vor allem in den höheren Besoldungsgruppen, sind nicht mehr bereit, freiwillige Überstunden oder zusätzliche Mehrarbeit zu leisten. Wer objektiv nicht leistungsgerecht bezahlt wird, z.B. weil das Geld an anderer Stelle mit vollen Händen durch politisch weit geöffnete Fenster geworfen wird, geht verständlicherweise nicht mehr mit vollem Elan an die Arbeit. Die daraus resultierenden Folge(koste)n sind weitaus höher als jeder auf den ersten Blick eingesparte Euro. Darüber hinaus wird das Vertrauen in den Staat bzw. Dienstherrn nachhaltig gestört.

Sonderopfer durch Mehrfachbelastung

Wer im hamburgischen öffentlichen Dienst arbeitet, ist (mitsamt Familie) regelmäßig gleich dreifach von politischen Sparmaßnahmen betroffen, und zwar von denen auf Bundes- und Landesebene ebenso wie als Bediensteter. Dadurch ist von einer gerechten gesellschaftlichen Lastenverteilung nicht mehr zu sprechen. Der öffentliche Dienst ist damit der eigentliche Verlierer der immer häufiger und in immer kürzeren Abständen auftretenden Krise(n).

dbb und komba gewerkschaft hamburg fragen deshalb zu Recht: Ist der hamburgische öffentliche Dienst – nach dem neuen Schubladendenken des Senats – nur noch “wünschenswert” statt vielmehr “notwendig”? Oder dient er nur noch als Ausputzer für politische Versäumnisse?

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