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gewerkschaft hamburg

Tarifverhandlungen Wege- und Gewässerwarte

9. November 2017

Nach langwierigen Sondierungs- und Tarifgesprächen fand am 1. November 2017 hierzu die letzte Verhandlungsrunde für Wege- und Gewässerwarte statt.

Bei diesen Verhandlungen konnte der dbb beamtenbund und tarifunion mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Eingruppierung unter Anrechnung der bisherigen Erfahrung in der jeweilig erreichten Entgeltstufe, für alle Wege- und Gewässerwarte die bis zur Unterschrift der Tarifeinigung eingestellt wurden, in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert werden. Wir konnten durchsetzen, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die bis zum 1. September 2014 ihre Tätigkeit als Wege- bzw. Gewässerwart aufgenommen haben eine Einmalzahlung in Höhe von 9.100,- Euro erhalten. Für die Kolleginnen und Kollegen die später diese Tätigkeit aufgenommen haben, verringert sich der Betrag um jeweils 260,- Euro pro Monat.

Auf Vorschlag der Arbeitgeberseite sollen die Wege- und Gewässerwarte ohne betriebsinterne Prüfung zunächst in der Entgeltgruppe 6 eingestellt werden. Nach erfolgreicher Schulung und bestehen der betriebsinternen Prüfung erfolgt dann die Höhergruppierung in die EG 8. 

Bietet der Arbeitgeber jedoch im ersten Jahr keine Schulung und Prüfung an, so ist der „Neueingestellte Wege- bzw. Gewässerwart” in die Entgeltgruppe 7 einzugruppieren. Sollte auch im zweiten Jahr keine Schulung und Prüfung stattfinden, so ist der Wege- bzw. Gewässerwart in die Entgeltgruppe 8 einzugruppieren.

Die Verhandlungskommission des dbb beamtenbund und tarifunion hat dem Arbeitgeber folgenden Vorschlag unterbreitet:

Eine Eingruppierung ab dem ersten Tag in die Entgeltgruppe 7. Binnen einer Frist von 24 Monaten muss der Arbeitgeber die Schulung zum Erlangen der betriebsinternen Prüfung für Wege- und Gewässerwarte veranlasst haben. Sollte nach Verstreichen dieser Frist, durch Verschulden des Arbeitgebers, diese Schulung und der daraus resultierenden Prüfung nicht stattgefunden haben, so ist der Wege- bzw. Gewässerwart in der Entgeltgruppe 8 einzugruppieren.

Die Anweisung der Einmalzahlung kann bereits in diesem Jahr erfolgen – beide Seiten haben sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 10.November 2017 geeinigt.

Wir bleiben weiter für Euch dran!

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