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Krachende Niederlage für den Senat

23. März 2012

Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Gunsten der Beschäftigten des Bezirklichen Ordnungsdienstes

Der Hamburger Senat hat eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung durch alle Instanzen verloren. Im Ergebnis hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) über 20 Beschäftigten der Stadt, die ihren tariflichen Anspruch auf Höhergruppierung eingeklagt hatten, Recht gegeben. Die komba gewerkschaft hamburg, die mehreren Beschäftigten Rechtsschutz gewährt hat, kritisiert in diesem Zusammenhang das prozessuale Vorgehen des Senats und fordert eine Abkehr von der bisherigen Praxis, mit berechtigten tariflichen oder dienstrechtlichen Ansprüchen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umzugehen.

Der komba Landesvorsitzende Horst Weidemann dazu: “Schon in der ersten Instanz zeichnete sich ab, dass sich der Senat mit seiner Rechtsposition auf einem Irrweg befindet. Die Quittung hierfür hat er jetzt bekommen. Ich bedauere die starre Haltung des öffentlichen Arbeitgebers, der kein Entgegenkommen gezeigt hat, keine Muster- und Bündelklagen absprechen wollte, ein jahrelanges gerichtliches Ringen bewusst in Kauf genommen hat und dadurch beide Seiten viel Geld gekostet hat. Hier ist gleichzeitig viel Vertrauen in die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Motivation bei den Beschäftigten verloren gegangen. Diese personalpolitische Praxis des Senats darf sich nicht weiter fortsetzen.”

Die komba gewerkschaft hamburg prüft aktuell das BAG-Urteil und etwaige daraus resultierende Folgewirkungen.

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