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Kein Sonderopfer für Beamte!

12. Mai 2011

Nach dem weiteren Spitzengespräch bei Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) kündigt nun auch der Vorsitzende der komba gewerkschaft hamburg, Horst Weidemann, weiter gehende gewerkschaftliche Aktionen an. Gestern hatte der Bürgermeister kein weiteres Entgegenkommen bei der Sonderzahlung für Beamte (“Weihnachtsgeld”) und der Übernahme des diesjährigen Tarifabschlusses gezeigt.

Weidemann: “Für alles Mögliche und Unmögliche wird Geld im Hamburger Haushalt umgeschichtet, nur nicht für eine leistungsgerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Der Bürgermeister irrt, wenn er glaubt, das werde ausschließlich dem Vorgängersenat angekreidet. Das ist jetzt allein seine Entscheidung, die er politisch zu verantworten hat. Hamburg kann allein in diesem Jahr voraussichtlich mit einem dreistelligen Millionen-Steuerplus rechnen. Da ist sein bisheriges Angebot ein Treppenwitz, über den nur niemand lachen kann. Ich erwarte, dass der Bürgermeister von seinem Vorhaben abrückt, den hamburgischen Beamten, Pensionären und Nachwuchskräften Sonderopfer aufzubürden.”

Die komba gewerkschaft hamburg wird deshalb in Kürze alle Betroffenen dazu aufrufen, besonnener zu arbeiten, sich auf die absolut notwendigen Aufgaben zu konzentrieren und freiwillige Überstunden abzubauen bzw. künftig nicht mehr im bisherigen Umfang zu leisten. Längere Verwaltungsprozesse und ggf. eingeschränkte öffentliche Dienstleistungen als Folge dessen hat der neue Senat zu vertreten und den Hamburgerinnen und Hamburgern zu erklären.

Darüber hinaus prüft die komba gewerkschaft hamburg derzeit die rechtlichen und prozessualen Optionen, falls der Senat nicht doch noch von seiner Linie abrücken sollte. Das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang: “… Die vom Dienstherrn geschuldete Alimentierung ist keine dem Umfang nach beliebig variable Größe, die sich einfach nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand, nach politischen Dringlichkeitsbewertungen oder nach dem Umfang der Bemühungen um die Verwirklichung des allgemeinen Sozialstaatsprinzips bemessen lässt. …” (BVerfGE 44, 249 <264>; 99, 300 <320>).

“Beamtenstreiks” schließt Weidemann für seine Gewerkschaft aber aus: “Selbst wenn wir Sympathien dafür hegen würden, da das Pflichten-Rechte-Verhältnis durch politische Eingriffe über die Jahre doch arg gelitten hat, sind Streiks meines Erachtens nicht verfassungskonform.”

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